Wir tun unser Bestes, um Ihnen oder der Person, die Sie pflegt / unterstützt, zu Ihrer Zufriedenheit zu helfen und Ihnen eine angemessene Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch möglich, dass Sie mit der bereitgestellten Einrichtung und/oder dem damit verbundenen Service nicht zufrieden sind. Wenn es nicht möglich ist, das Problem gemeinsam zu lösen, können Sie eine Beschwerde einreichen. Sie können Ihre Beschwerde einreichen:
- Schriftlich zu Händen des Beschwerdeausschusses einreichen
ProBrace
t.a.v. Der Beschwerdeausschuss
Wiekenweg 61
3815 KL Amersfoort
- E-Mail an beschwerden@probrace.nl
- Mündlich unter der Rufnummer +31 (0)85 4011 911 einreichen
Arbeitsweise des Beschwerdeausschusses
Nach Eingang Ihrer Beschwerde wird unser interner Beschwerdeausschuss Ihre Beschwerde bearbeiten, indem er Ihnen eine Eingangsbestätigung zusendet. Der Beschwerdeausschuss wird versuchen, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, mit Ihnen eine Lösung zu finden. Führt dies nicht zu einer Lösung, geht es in eine Anhörung. Die Entscheidung des Ausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Wenn Sie die Entscheidung des Beschwerdeausschusses nicht akzeptieren möchten, können Sie die Streitigkeit an den Webshop des Streitbeilegungsausschusses des SGC in Den Haag (über www.sgc.nl) oder an den Streitbeilegungsausschuss über die Europäische ODR-Plattform übermitteln. über http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Verfahren des SGC-Streitbeilegungsausschusses
Das Verfahren des Streitbeilegungsausschusses ist das gleiche wie das des Beschwerdeausschusses. Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch darin, dass die Entscheidung des Streitbeilegungsausschusses für ProBrace bindend ist. Weitere Einzelheiten zum Verfahren des Schlichtungsausschusses finden Sie unter www.degeschillencommissie.nl